Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG
1. Lieferung
Jede Lieferung erfolgt auf Grund der Verkehrsordnung des Vereins für Verkehrsordnung im Buchhandel e. V., deren Rechtsverbindlichkeit der Besteller durch Aufgabe einer Bestellung anerkennt. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Der Verlag kann die Annahme von Bestellungen verweigern. Sofern der Verlag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang die Ausführung der Bestellung gegenüber dem Besteller zurückweist, gilt die Bestellung als angenommen. Lieferbedingungen, Liefermöglichkeit, Änderung der Ladenpreise, der Umfänge, der Ausstattung und der Liefertermine bleiben vorbehalten. Vom Verlag festgesetzte Erstverkaufstage sind für den Besteller verbindlich. Der Verlag behält sich vor, dies im Einzelfall durch gesonderte Vertragsstrafenvereinbarung abzusichern.
2. Preisbindung
Die Verlagserzeugnisse unterliegen dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung. Der Besteller verpflichtet sich seinerseits, die auf ihn zutreffenden Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten.
3. Transport
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Versandort des Verlages oder der Verlagsauslieferung auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Transportschäden sind unverzüglich beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.
4. Reklamationen
Der Besteller hat die Pflicht, die bei ihm eingegangenen Sendungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sendung beim Besteller, beim Verlag schriftlich geltend zu machen. Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung beseitigen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Verlagserzeugnisse (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund zwischen ihm und dem Besteller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen Eigentum des Verlages. Der Verlag verzichtet durch Saldofeststellung aus einem Kontokorrent nicht auf sein Eigentum, vielmehr gilt dann der Saldo als abgetreten. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, tritt jedoch sämtliche sich daraus ergebenden Forderungen gegenüber Dritten in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab. Der Besteller ist berechtigt, die derart an den Verlag abgetretenen Forderungen für den Verlag einzuziehen. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Der Besteller kann die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder an Dritte zur Sicherung übereignen, insbesondere nicht zur Sicherung von Krediten. Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist dem Verlag unverzüglich anzuzeigen. Die Vorbehaltsware ist vom Besteller gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Dem Verlag ist dies auf Verlangen nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware als an den Verlag abgetreten.
6. Zahlung
6.1. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsempfang fällig. Zahlungsspesen und das Risiko von Zahlungsverzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche noch offenen Forderungen des Verlages gegenüber dem Besteller sofort fällig. Der Verlag kann Verzugszinsen auf die Gesamtforderung ab Fälligkeit sowie Mahnkosten berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
6.2. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner/Zahlungspflichtige der HGV ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt / erteilt hat, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch die HGV in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner/Zahlungs-pflichtigen vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/“Prenotification“). Der Vertragspartner/Zahlungspflichtige ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch die HGV eingezogen werden können. Der Einzug des Betrages erfolgt frühestens zum avisierten Datum innerhalb der Vorabinformation. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Vertragspartner/Zahlungspflichtigen im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Hinweis: Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner/Zahlungspflichtige im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat oder Zahlungen geleistet wurden. Der Bankeinzug des Verlages erfolgt über die Hanseatische Gesellschaft für Verlagsservice, Weidestrasse 122a, 22083 Hamburg (nachfolgend hgv), welche innerhalb des SEPA-Mandates als Vertragspartner auftritt. Die vorgenannten Regelungen gelten auch zum Wohle der hgv.
7. Rückgaberecht
Der Verlag gewährt Fortsetzungsbeziehern und Abschlusskunden volles Umtauschrecht für einwandfreie Verlagserzeugnisse, soweit sie in dem jeweils neuesten Bestellformular des Verlages enthalten sind. Der Umtausch ist jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verlages zulässig. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und auf Risiko des Bestellers an:
Sigloch Distribution GmbH
Remittendenabteilung,
Tor 30–34
Am Buchberg 8
74572 Blaufelden
Der Verlag behält sich vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Vereinnahmung der Rücksendung zu berechnen. Gutschriften für Rücksendungen erfolgen ausschließlich durch Verrechnung mit Verbindlichkeiten aus zukünftigen Bestellungen. Eine Auszahlung durch den Verlag erfolgt nicht.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für
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